Coronavirus
Aktuelle Maßnahmen
UPDATE 03.04.22 - Keine Einschränkungen mehr :-)
UPDATE 17.02.22 - 3G-Regel
In der Halle gilt ab heute nur noch die 3G-Regel, d.h. Zutritt haben Geimpfte, Genesene und Getestete. Die Tests für diejenigen, die nicht geimpft oder genesen sind, bitte weiterhin an [email protected] schicken oder per Ausdruck in den Briefkasten am Eingang der Tennishalle einwerfen. Ein Selbsttest im Vorhinein muss unter Aufsicht eines Zeugen erfolgen. Dazu ist folgendes Dokument auszufüllen, vom Tennisspieler und Zeugen zu unterschreiben und entweder in den Briefkasten zu werfen oder an die oben genannte Mail-Adresse zu schicken: Verpflichtende Selbsttesterklärung
Getesteten stehen Schüler bis 17 Jahren gleich, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
Hier zusammenfassend die aktuellen Regeln:
- 3G-Regel in der Halle (geimpft/genesen/getestet).
- Schüler bis 17 Jahren stehen Getesteten gleich, sofern sie in der Schule regelmäßig getestet werden.
- FFP2-Maskenpflicht auf dem gesamten Vereinsgelände (auch in Umkleiden und Toiletten) außer bei der Sportausübung; OP-Maske für Kinder unter 16.
- Zuschauer: 2G-Regel + FFP2 Maskenpflicht bzw. OP-Maske bei unter 16-Jährigen. Kinder unter 14, die in der Schule regelmäßig getestet werden, und nicht eingeschulte Kinder haben unabhängig vom Impfstatus Zutritt als Zuschauer.
UPDATE 13.01.22 - 2G-Plus-Regel
In der Halle gilt die 2G-Plus-Regel, d.h. Zutritt in die Tennishalle haben nur geimpfte oder genesene Personen. Zusätzlich dazu ist ein aktueller Antigen-Schnell- oder Selbsttest (24 h alt) oder PCR-Test (48 h alt) erforderlich. Dazu muss vor Betreten der Halle jede Person den Testnachweis entweder
- per Mail an [email protected] schicken
- oder per Ausdruck in den Briefkasten am Eingang der Tennishalle einwerfen.
- Ein Selbsttest im Vorhinein muss unter Aufsicht eines Zeugen erfolgen. Dazu ist folgendes Dokument auszufüllen, vom Tennisspieler und Zeugen zu unterschreiben und entweder in den Briefkasten zu werfen oder an die oben genannte Mail-Adresse zu schicken: Verpflichtende Selbsttesterklärung
Die Testpflicht entfällt für "Geboosterte" (nunmehr unmittelbar ab der Auffrischimpfung, nicht erst ab dem 15. Tag). Zudem werden vollständig geimpfte und danach genesene Personen Geboosterten gleichgestellt. Sie benötigen also auch keinen weiteren Test.
Eine Ausnahme besteht für Schüler bis 17 Jahren, die unabhängig von ihrem Impf-/Genesungsstatus in der Halle Tennis spielen können. Sofern sie in der Schule regelmäßig getestet werden, sind sie auch von der Testpflicht befreit. Letzteres gilt auch für volljährige Schüler, die zwar geimpft oder genesen sein müssen, aber von der Testpflicht befreit sind, wenn sie in der Schule regelmäßig getestet werden.
Hier zusammenfassend die aktuellen Regeln:
- 2G-Plus in der Halle (geimpft/genesen + aktueller Schnell-/PCR- oder Selbsttest). Keine Testpflicht für Geboosterte und vollständig Geimpfte, die danach eine Infektion durchgemacht haben.
- Ausnahmen für Schüler (s.o.)
- FFP2-Maskenpflicht auf dem gesamten Vereinsgelände (auch in Umkleiden und Toiletten) außer bei der Sportausübung; OP-Maske für Kinder unter 16.
- Zuschauer: 2G-Plus + FFP2 Maskenpflicht bzw. OP-Maske bei unter 16-Jährigen.
UPDATE 06.11.21
Da die Krankenhausampel in Bayern nun auf rot steht, gilt in der Halle nun die 2G-Regel. Zutritt haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Eine Ausnahme gilt vorerst bis 31.12.21 für Schüler zwischen 12 und 17 Jahren, die unabhängig von ihrem Impf-/Genesungsstatus in der Halle Tennis spielen können. Auch Kinder unter 12 Jahren sind von der Regelung nicht betroffen. Sie müssen auch keinen Test vorweisen, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.
UPDATE 02.09.21
Inzidenz unter 35: Tennis draußen und in der Halle uneingeschränkt erlaubt (keine 3G-Regel).
Inzidenz über 35 (momentan der Fall im LK München):
- Draußen: uneingeschränkt (keine 3G-Regel)
- Halle: 3G-Regel (ausgenommen sind nur Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie Schüler(innen), die in der Schule regelmäßig getestet werden); der PCR- oder Schnelltest muss von einer öffentlichen Stelle vorgenommen worden sein und darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Eine Pflicht zur Kontaktnachverfolgung besteht nicht mehr. Allerdings bitten wir unsere Mitglieder und Gäste, sich dennoch weiterhin mit dem QR-Code auf der Anlage zu registrieren.
UPDATE 07.06.21
Tennis ist nun ohne Einschränkungen (ohne Testpflicht) und ohne Personenzahlbegrenzung erlaubt.
UPDATE 27.05.21
Da die Inzidenz im Landkreis München fünf Tage in Folge unter 50 lag, ist ab heute Doppel uneingeschränkt mit vier Haushalten möglich (keine Testpflicht).
UPDATE 22.05.21
Doppel ist nun auch mit vier Personen aus vier verschiedenen Haushalten möglich, wenn die Personen entweder vollständig geimpft oder genesen sind oder einen negativen Schnell-/PCR-Test vorweisen können. Selbsttests sind ausreichend. Dies ist bei der Registrierung mittels des QR-Codes zwingend anzugeben. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt weiterhin die Regel, dass ein Doppel nur aus zwei Haushalten bestehen darf. Sind zwei Personen des Doppels entweder geimpft oder genesen, benötigen die anderen zwei Personen keinen negativen Test.
UPDATE 11.05.21
Da die Inzidenz im Landkreis München die letzten fünf Tage unter 100 lag, darf ab heute wieder Doppel mit Personen aus max. zwei Haushalten gespielt werden. Vollständig Geimpfte (wenn die letzte Impfung mind. 14 Tage zurückliegt) und Genesene (wenn der positive Test mind. 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist) werden dabei nicht mitgezählt. Sie können also zusätzlich zu den beschriebenen Haushalten teilnehmen.
Zusätzlich zum Gruppentraining für Kinder unter 14 Jahren dürfen nunmehr zwei Haushalte trainiert werden unabhängig vom Alter (max. jedoch fünf Personen).
UPDATE 28.04.21
Kinder- und Jugendtraining: Nunmehr dürfen fünf Kinder unter 14 Jahren (bis inkl. 13 Jahren) in einer Gruppe zusammen trainieren, sofern der Trainer nicht am Spielgeschehen teilnimmt (d.h. z.B. nur Bälle einspielt, nicht aber selbst mitspielt).
UPDATE 23.04.21
Aufgrund der Änderung des Infektionsschutzgesetzes greifen ab morgen (24.04.) die bundeseinheitlichen Regelungen bei einer Inzidenz von über 100, so wie es leider momentan der Fall im Landkreis München ist. Dies bedeutet für den Tennissport:
- Einzel ist nach wie vor uneingeschränkt erlaubt, sofern die nötigen Abstände eingehalten werden. Zudem herrscht auf der gesamten Anlage weiterhin eine Maskenpflicht (außer natürlich beim Spielen).
- Doppel oder Spielen zu dritt ist nur noch mit dem eigenen Haushalt erlaubt!
- Für das Kinder- und Jugendtraining gilt, dass nur noch max. zwei Personen oder alternativ mehrere Personen aus einem Haushalt trainiert werden dürfen. Demonstrationen direkt am Schüler/-in dürfen nicht stattfinden.
- Von dem Spielen mit Gästen bei starker Auslastung der Anlage ist bitte abzusehen, da vorrangig nur noch Einzel gespielt werden können und die Plätze für unsere Mitglieder zur Verfügung stehen sollen.
UPDATE 16.04.21
Aufgrund der hohen Inzidenz im Landkreis München greift ab heute die sog. Notbremse.
- Einzel ist nach wie vor uneingeschränkt erlaubt, sofern die nötigen Abstände eingehalten werden. Zudem herrscht auf der gesamten Anlage weiterhin eine Maskenpflicht (außer natürlich beim Spielen).
- Doppel ist nur noch mit dem eigenen Haushalt sowie einer weiteren Person erlaubt (sprich z.B. drei Personen aus einem Haushalt + eine weitere Person).
- Dieselben Regeln gelten für das Kinder- und Jugendtraining, mit der Ausnahme, dass der Trainer nicht mitgezählt wird, sofern er nicht am Spielgeschehen teilnimmt. Demonstrationen direkt am Schüler/-in dürfen nicht stattfinden.
- Von dem Spielen mit Gästen bei starker Auslastung der Anlage ist bitte abzusehen, da vorrangig nur noch Einzel gespielt werden können und die Plätze für unsere Mitglieder zur Verfügung stehen sollen.
Unsere „Spielregeln“ für einen coronagerechten Spielablauf
Zur Kontaktnachverfolgung im Falle eines positiven Corona-Falles auf der Anlage gibt es diesen Sommer folgendes System:
- Jeder (!) Spieler muss sich für jede Partie erneut mittels vor Ort ausgehängten QR-Codes mit Name, Mitgliedsnummer, E-Mail/Telefonnummer, Platznummer und Impf-/Genesungs-/Teststatus online registrieren. Datum und Uhrzeit werden von dem System gespeichert.
- Die eingegebenen Daten werden nach vier Wochen automatisch gelöscht.
- Auch Gäste registrieren sich bitte unbedingt mit dem QR-Code online und geben als Mitgliedsnummer 99999 ein. Die Gästegebühr von 8 € ist weiterhin fällig.
Im Winter erfolgt die Kontaktnachverfolgung über das Buchungssystem ebusy.
Was bei welcher Inzidenz erlaubt ist, kann der Seite des BTV entnommen werden.
Auch für uns gelten selbstverständlich die Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV.